Windenergie-Parks Lindenberg
Luzerner Seetal / Freiamt AG
Planauflage vom 11. März bis 9. April 2013
Regionale Richtplanänderung für Windkraftanlagen im Seetal
Rechtsgrundlage für Windparks schaffen
Windparks auf dem Lindenberg? Jetzt kann sich die Bevölkerung zu dieser Idee äussern. Bis am 9. April 2013 liegt der Richtplan auf, der die rechtliche Grundlage für Windparks schafft.
Ende Juni vergangenen Jahres hatten die Delegierten der zehn Gemeinden des Regionalplanungsverbands Seetal das Konzept «Windkraftanlagen Lindenberg» genehmigt. Jetzt folgt der nächste Schritt: Die öffentliche Auflage der Ergänzung des regionalen Richtplans. Diese ist die raumplanerische Grundlage für den Bau von Windkraftanlagen.
Das Windenergie-Konzept bezeichnet auf dem Hügelzug zwischen dem Luzerner Seetal und dem Freiamt drei Räume mit sieben Gebieten, in denen Windräder zur Stromerzeugung aufgestellt werden könnten. Vorgesehen sind Windparks mit mindestens drei nahe beieinander liegenden Anlagen; die Windräder wären bis zur Nabe etwa 120 Meter hoch. Drei Gebiete befinden sich in der Gemeinde Hitzkirch, je zwei in Hohenrain und Beinwil im Freiamt.
Sonderzonen in den Gemeinden
Für die Luzerner Gebiete hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement im Januar die Richtplan-Ergänzung vorgeprüft und grundsätzlich befürwortet. Die Ergänzung entspricht den Grundsätzen des kantonalen Windenergiekonzepts von 2010, in dem die geeigneten Gebiete für die Windenergienutzung bereits grob bezeichnet wurden.
Im Kanton Aargau entscheidet der Grosse Rat demnächst über eine Änderung des Richtplans, mit der die kantonale Grundlage für die Windenergienutzung geschaffen wird. Sagt er ja, kann die Gemeinde Beinwil in ihrem Zonenplan Standorte für Windkraftanlagen bezeichnen.
Im Kanton Luzern soll die vorgesehene Ergänzung des regionalen Richtplans Ende Juni 2013 von der Delegiertenversammlung des Regionalplanungsverbandes beschlossen und danach vom Regierungsrat genehmigt werden. Der Entscheid für den Bau eines Windrads bzw. Windparks liegt danach bei den Standortgemeinden. Sie müssen dafür Sonderzonen ausscheiden und vom Volk bewilligen lassen.
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Im «Regionalen Entwicklungsplans Seetal» (REP Seetal) beschreibt ein neues Kapitel die Räume auf dem Lindenberg, an denen Windräder gebaut werden können, und die Voraussetzungen dafür. Diese Ergänzung liegt vom 11. März bis 9. April 2013 auf den Kanzleien der zehn Seetaler Gemeinden auf, die zum Regionalplanungsverband gehören. Bis dann können sich alle Interessierten dazu äussern.
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Links:
http://www.windpark-lindenberg.ch
http://www.windenergie-lindenberg.ch
http://www.windenergie-lindenberg.ch/downloads/bastelbogen-windrad.pdf
http://www.suisse-eole.ch/de
http://www.fuhrlaender.de
Möglich Standorte der Windanlagen